Spielgeräte sicher und geprüft?

Sie sind Betreiber eines Spielplatzes, einer Kindertagesstätte oder haben in Ihrem Biergarten einen Kinderbereich? Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten und kümmern uns um die regelmäßige Prüfung und Dokumentation Ihrer Spielgeräte und Ihres Spielplatzes in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen für Sie:

Erstabnahme von Spielplätzen

Bei der Erstabnahme prüfen wir sowohl die Fallschutzbereiche der Spielgeräte vor bzw. nach Einbau und die Spielgeräte selbst nach Herstellerangaben. Die Spielgeräte müssen den Bestimmungen der Gemeindeunfallversicherung (GUV) und DIN EN 1176 und 1177 entsprechen.

Wöchentliche visuelle Inspektion

Je nach Intensität der Bespielung und Lage des Spielplatzes ist die wöchentliche Sichtprüfung (verstärkt nach Schäden durch Vandalismus oder Vermüllung) durch den Betreiber erforderlich.

1-3-monatige operative Inspektion

Bei der operativen Inspektion handelt es sich Überprüfung der Betriebssicherheit der Anlagen auf jeglichen Verschleiß.

Jährliche Hauptinspektion

Neben der der Erstellung eines Spielplatz-/Spielgerätekatasters kontrollieren wir den Zustande der verwendeten Werkstoffe der einzelnen Spielgeräte nach sicherheitstechnischen Kriterien nach den aktuell gültigen Normen.

Vom Angebot bis zur Vor-Ort-Prüfung

1

Einsendung ihrer Spielplatz-Planung / Bildmaterial

Sie senden uns Bilder von Ihrem Spielplatz, idealerweise einen Plan als PDF per E-Mail mit Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns dann zeitnah!

2

Erstellung Kostenschätzung / Termin vor Ort

Auf Basis Ihrer Informationen erstellen wir eine unverbindliche Kostenschätzung zur Prüfung und stimmen mit Ihnen die Rahmendaten ab. Bei mehreren Spielplätzen oder KITAs kommen wir gerne vorbei und schauen uns alle Örtlichkeiten unverbindlich an.

3

Abstimmung Prüftermin innerhalb von 2-4 Wochen

Nach finaler Abstimmung, erfolgt die Prüfung der Spielgeräte oder die Erstabnahme innerhalb von 2-4 Wochen nach Absprache mit Ihnen als Betreiber oder dem jeweiligen Ansprechpartner der Einrichtung.

4

Prüfung und Dokumentation zur Absicherung

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Prüfbericht mit entsprechender Fotodokumentation aller Mängel. Dies ist der Nachweis der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten.

Ihr Profi für Spielplatzprüfungen in Baden-Württemberg.

Rechtgrundlage für nötige Prüfungen

Die Basis aller Prüfungen bildet die DIN-Norm EN 1176 – die Normenreihe zur Wartung und Prüfung von Spielgeräten auf einem Spielplatz. Die europaweit geltende Normenreihe DIN EN 1176 regelt alle sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und den Zyklus deren sicherheitstechnischen Überprüfung, Inspektion und Wartung. Hieraus resultieren BETREIBERPFLICHTEN, die wir für Sie als Dienstleister übernehmen und Sie damit bei Unfällen absichern oder diese hoffentlich dadurch sogar vermeiden.

Privat oder Öffentlich?

Sehr wichtig ist die Unterscheidung zwischen privaten Spielgeräten im heimischen Garten oder öffentlichen Spielplätzen. Spielplatzgeräte für den öffentlichen Bereich, müssen der Norm DIN EN 1176 entsprechen. Zu öffentlichen Spielplätzen zählen unter anderem folgende Einrichtungen, auch wenn eingezäunt: Spielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kitas, Hotels, Biergärten, Gastronomiebetriebe, Raststätten, Tankstellen, private Wohn- und Parkanlagen, Schwimmbäder, Vereins- und Campinganlagen, uvm.

Wer ist verantwortlich für Ihren Spielplatz?

Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit, beim Toben spielerisch den Umgang mit gefährlichen Situationen zu üben. Diese Gefahren sollten jedoch nicht von defekten Spielplatzgeräten ausgehen. Denn wenn sich ein Kind beim Spielen verletzt oder gar tödlich verunglückt, kommen zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen auf den Betreiber zu. Wer haftet, wenn auf dem Spielplatz etwas passiert? Betreiber von Spielplatzgeräten sind verpflichtet, Spielplätze zu kontrollieren und zu warten. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 823 Abs. 1, das in vielen Gerichtsverhandlungen herangezogen wird. Demnach ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen verletzt". Im Absatz 2 desselben Paragrafen wird derjenige in die Haftung genommen, der gegen ein Schutzgesetz verstößt – im Falle von Spielplatzgeräten ist als Schutzgesetz das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gemeint. Grundsätzlich gilt, dass Spielgeräte und -plätze den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen, die in DIN EN 1176 bzw. DIN EN 1177 festgelegt sind. Daher ist eine regemlmäßige Überprüfung im Sinne der Normen als Absicherung und zum Schutz der Kinder unerlässlich!

Über Uns

Bereits seit über 20 Jahren vertreiben und montieren wir Sonnenschirme, Sonnensegel, Markisen und Sandkastenabdeckungen auf Spielplätzen für Kommunen, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Seniorenheime in Baden-Württemberg. Hierbei wurde das Thema Sicherheit immer wichtiger und wir kümmern uns seit einigen Jahren auch um die regelmäßige Überprüfung von Spielgeräten gemäß der DIN EN 1176. Somit bieten wir Service rund um den sommerlichen Spielspaß aus einer Hand!

Rückruf-Service

Sie haben Fragen oder benötigen eine unverbindliche Beratung? Sehr gerne rufen wir Sie zurück!

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Friedrich Pesch GmbH

Zu unseren Sonnenschutzprodukten

Sie haben Interesse an unseren Großschirmen oder anderen Sonnenschutzprodukten für Ihre Kommune, Gastronomie oder auch privat? Dann schauen Sie doch hier vorbei: