Ihr Profi für Calisthenics-Anlage in Baden-Württemberg.
Ihr Profi für Calisthenics-Anlage in Baden-Württemberg.
Wir sorgen für sichere Calisthenics-Anlagen
Calisthenics-Anlagen sicher und geprüft?
Sie betreiben eine Calisthenics-Anlage, einen Outdoor-Fitnesspark oder eine öffentliche Fitnessanlage?
Wir unterstützen Kommunen, Vereine und private Betreiber in ganz Baden-Württemberg bei der fachgerechten Prüfung von Calisthenics-Anlagen und der Einhaltung ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten.
Wir sind Ihr Partner für:
Rechtgrundlage für nötige Prüfungen
Die regelmäßige Prüfung von Sport-, Spiel- und Fitnessanlagen basiert auf der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichtdes Betreibers. Diese ergibt sich insbesondere aus § 823 BGB. Danach ist jeder Betreiber verpflichtet, Gefahrenquellen zu erkennen, zu minimieren und Schäden für Nutzer zu vermeiden.
Darüber hinaus sind einschlägige Schutzgesetze, wie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), zu beachten. Anlagen und Geräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die in den jeweiligen DIN-Normen definiert sind. Auch wenn DIN-Normen keine Gesetze sind, dienen sie vor Gericht regelmäßig als Maßstab für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb.
Privat oder Öffentlich?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privaten Fitnessgeräten im eigenen Garten und öffentlich zugänglichen Calisthenics- oder Outdoor-Fitnessanlagen. Anlagen im öffentlichen oder gewerblichen Bereich müssen den Anforderungen der DIN EN 16630 (Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich) entsprechen und regelmäßig geprüft werden.
Wer ist verantwortlich für Ihren Spielplatz?
Calisthenics-Anlagen und Outdoor-Fitnessbereiche bieten Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und ihre körperlichen Grenzen zu testen. Die dabei entstehenden Risiken sollten jedoch nicht von beschädigten Geräten, lockeren Verbindungen oder mangelhaften Anlagen ausgehen.
Kommt es zu Verletzungen oder schweren Unfällen, können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen auf den Betreiber zukommen. Grundlage hierfür ist insbesondere § 823 Abs. 1 BGB. Danach ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper oder Gesundheit eines anderen verletzt. Nach § 823 Abs. 2 BGB haftet zudem, wer gegen ein Schutzgesetz verstößt – hierzu zählt unter anderem das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Grundsätzlich müssen Calisthenics- und Outdoor-Fitnessanlagen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, insbesondere der DIN EN 16630 für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich.
Eine regelmäßige, fachgerechte Prüfung ist daher unerlässlich – zum Schutz der Nutzer und zur rechtlichen Absicherung des Betreibers.
