Ihr Profi für Hüpfburgprüfungen in Baden-Württemberg.

Ihr Profi für Hüpfburgprüfungen in Baden-Württemberg.

Wir sorgen für sichere Hüpfburgen

Hüpfburgen sicher und geprüft?

Wir unterstützen Gemeinden, Vereine, Eventveranstalter und Vermieter in ganz Baden-Württemberg bei der Einhaltung ihrer Betreiberpflichten und übernehmen die jährliche Hauptinspektion sowie die fachgerechte Dokumentation Ihrer Hüpfburgen gemäß DIN EN 14960.

Wir sind Ihr Partner für:

  • Erstabnahme von Hüpfburgen

  • Wöchentliche visuelle Inspektion

  • 1-3-monatige operative Inspektion

  • Jährliche Hauptinspektion

Rechtgrundlage für nötige Prüfungen

Der Betrieb von Hüpfburgen unterliegt der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) sowie dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Maßgeblich ist die DIN EN 14960, welche die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für aufblasbare Spielgeräte regelt. Betreiber sind verpflichtet, ihre Geräte regelmäßig zu kontrollieren und mindestens einmal jährlich durch einen qualifizierten Prüfer inspizieren zu lassen.

Diese Prüfungen dienen dem Schutz der Nutzer und der rechtlichen Absicherung des Betreibers.

Privat oder Öffentlich?

Private Hüpfburgen im eigenen Garten unterliegen nicht denselben Prüfpflichten wie gewerblich oder öffentlich eingesetzte Geräte.

Sobald eine Hüpfburg öffentlich zugänglich ist oder gewerblich vermietet wird – z. B. bei Stadtfesten, Vereinsveranstaltungen, Schulfeiern, Firmen-Events oder in Freizeitparks – gelten die gesetzlichen Sicherheits- und Prüfanforderungen gemäß DIN EN 14960.

Wer ist verantwortlich für Ihre Hüpfburgen?

Hüpfburgen bieten Kindern großen Spielspaß, bergen jedoch auch Verletzungsrisiken. Schäden durch verschlissene Nähte, unzureichende Verankerung, defekte Gebläse oder fehlerhafte elektrische Anschlüsse können zu schweren Unfällen führen.

Kommt es aufgrund mangelnder Wartung zu einem Schaden, haftet der Betreiber gemäß § 823 BGB.

Eine regelmäßige, normgerechte Inspektion gemäß DIN EN 14960 ist daher unerlässlich – zur Sicherheit der Kinder und zur Minimierung von Haftungsrisiken.

Über uns

Die Jahreshauptinspektion wird von unserem qualifizierten Prüfer gemäß DIN 79161 durchgeführt.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und einer speziell entwickelten Prüfdatenbank dokumentieren wir sämtliche Prüfergebnisse sorgfältig und erstellen einen detaillierten Inspektionsbericht als Nachweis Ihrer Betreiberpflichten.

Von der Angebotsanfrage über die Terminabstimmung bis zur fertigen Dokumentation begleiten wir Sie zuverlässig durch den gesamten Prüfprozess.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir sorgen für sicheren Spielspaß mit geprüfter Qualität.