Wir sorgen für sichere Boulderwände.
Ihr Profi für Boulderwände in Baden-Württemberg.
Wir sorgen für sichere Boulderwände
Boulderwände sicher und geprüft?
Sie betreiben eine Boulderwand oder Kletterwand?
Wir unterstützen Schulen, Vereine, Kommunen und private Betreiber in ganz Baden-Württemberg bei der Einhaltung ihrer Betreiberpflichten und übernehmen die regelmäßige Prüfung und Dokumentation Ihrer Boulder- und Kletterwände.
Wir sind Ihr Partner für:
Rechtgrundlage für nötige Prüfungen
Boulder- und Kletterwände unterliegen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Betreiber müssen Gefahrenquellen erkennen, beseitigen und für sichere Nutzung sorgen.
Zudem gilt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das sichere Geräte vorschreibt. Boulderwände müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, z. B.:
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DIN EN 12572 – Sport- und Kletteranlagen: Sicherung, Prüfmethoden und Anforderungen
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DIN EN 1176/1177 – Fallschutzbereiche, wenn Kinder genutzt werden
Regelmäßige Prüfungen sind notwendig, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Privat oder Öffentlich?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privaten Boulderwänden im Haus oder Garten und öffentlich zugänglichen Kletteranlagen.
Öffentliche Boulderwände – auch in Schulen, Vereinen oder Freizeitparks – unterliegen strikten Sicherheits- und Prüfpflichten.
Wer ist verantwortlich für Ihre Boulderwände?
Boulder- und Kletterwände fördern Kraft, Koordination und Bewegung, bergen jedoch ein Verletzungsrisiko.
Unfälle durch mangelhafte Griffe, instabile Strukturen oder defekte Sicherungssysteme können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 823 BGB, ProdSG).
Normgerechte, regelmäßige Prüfungen nach DIN EN 12572 und ggf. DIN EN 1176/1177 sind daher unerlässlich – für die Sicherheit der Nutzer und die rechtliche Absicherung des Betreibers.
